Für die Einstellung seines Verfahrens wegen Beleidigung zahlt der Angeklagte sehr viel mehr als im Strafbefehl gefordert. Der Grund ist Sorge um seinen Arbeitsplatz.
Das Aufeinandertreffen der beiden Nachbarn im Gerichtssaal wäre bestimmt spannend geworden – doch so weit kam es nicht. "Das schreit förmlich nach 153a", sagte der Verteidiger des 35-jährigen Mannes, nachdem die ...