Neufeld für Raststätte die erste Wahl

Seinen Planungsvorbehalt gegen ein Marcher Gewerbegebiet begründet das Regierungspräsidium auch mit der Kostenfrage.
MARCH. Seit gestern, Freitag, ist es amtlich: Das Planungsgebiet für den Bau einer Autobahnraststätte im "Neufeld" bei Holzhausen hat mit der Veröffentlichung der Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums im Gesetzblatt für Baden-Württemberg Rechtskraft. Damit sind der Gemeinde March die Hände gebunden, in dem westlich der Autobahn A 5 gelegenen Gebiet weiter die Erschließung des von hier geplanten Gewerbegebiets voranzutreiben. Die Kommune will nun rechtliche Schritte prüfen.