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Roland Muschel
  • Mi, 15. Juli 2009
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Politik kann die Aufwertung der Zeugen Jehovas kaum verhindern – sie muss Gesetze ändern

Viel spricht gegen eine faktische Gleichstellung der Zeugen Jehovas mit den großen christlichen Kirchen in Deutschland. Juristisch kann die Landesregierung die Aufwertung aber kaum verhindern. Sie könnte jedoch dafür Sorge tragen, dass es Nachahmer künftig schwerer haben, den Status der "Körperschaft des öffentlichen Rechts" zu erhalten.

Ablehnung sind die Zeugen Jehovas gewohnt. Von den Nazis wurden sie verfolgt, in der DDR waren sie verboten. Die bundesdeutsche Verfassung dagegen wertet die Religionsfreiheit als ...

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