Mehr Kinder – weniger Pflegebeitrag
Bundesverfassungsgericht hilft kinderreichen Familien bei der Pflegeversicherung, aber nicht bei Renten- und Krankenversicherung.
. Die Beiträge zur Pflegeversicherung müssen nach Kinderzahl gestaffelt werden. Spätestens ab dem 1. August 2023 werden kinderreiche Familien weniger Beitrag zahlen als kinderarme Familien und kinderlose Versicherte. Das entschied nun das Bundesverfassungsgericht in einem lange erwarteten Grundsatzbeschluss. Dagegen halten die Richter eine Differenzierung bei den Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung nicht für erforderlich. Die Kläger zeigen sich enttäuscht (Az.: 1 BvR 2824/17).
Schon seit Jahrzehnten wird von Familienverbänden eine Reform der Sozialversicherung gefordert. Menschen, die Kinder aufziehen, müssten entlastet werden, weil sie derzeit doppelt zur Versicherung beitragen: zum einen durch ihre monatlichen finanziellen Beiträge, zum anderen durch den "generativen Beitrag", indem sie künftige Beitragszahler großziehen.In einer damals sensationellen Entscheidung hat das ...