Kommentar
Bei der Anti-Corona-Demo haben die Behörden fahrlässig gehandelt

Gegen Corona-Regeln zu verstoßen, ist kein Kavaliersdelikt – auch nicht bei einer Demonstration wie der in Stuttgart. Der Staat darf sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen.
Fünf Personen aus maximal zwei Haushalten, diese Obergrenze für Zusammenkünfte galt auch an Ostern, auch in der ...