Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland im Verfahren um den Nato-Luftangriff im afghanischen Kundus im September 2009 entlastet.
Die Ermittlungen der deutschen Justiz zu dem Angriff seien ausreichend gewesen, Deutschland habe nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag. Geklagt ...