Missfallen am "Gefällt mir"

Beschimpfungen und beleidigende Darstellungen in sozialen Netzwerken sind ein Kündigungsgrund.  

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Wer seinem Frust oder seiner Wut über ...mit gleichzeitig seinen Arbeitsplatz.   | Foto: Mascha Brichta (dpa)
Wer seinem Frust oder seiner Wut über den Chef in sozialen Netzwerken wie Facebook Luft macht, riskiert damit gleichzeitig seinen Arbeitsplatz. Foto: Mascha Brichta (dpa)
Wer seinem Frust über den Job im Netz Luft macht, riskiert die Entlassung. Fachanwälte warnen vor dem Gefällt-mir-Button: Wut, Schmähungen und Gehaltsdiskussionen ...

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