Ab Mittwoch wird in Baden-Württemberg wohl die Corona-Alarmstufe greifen. Unter anderem gilt dann in Geschäften 3G. Kontrollieren muss das der Handel selbst. Was in der Bahn gilt, wird noch heftig diskutiert.
Der Übergang von der Warnstufe zur Alarmstufe bringt für den Handel im Land eine wesentliche Veränderung. In der Warnstufe war der Zugang frei – "ohne weitere Regelungen" heißt es in der Corona-Verordnung von September. Für die Alarmstufe ist aber die 3G-Regel vorgesehen – Zutritt zu den Geschäften haben nur Geimpfte, Genesene und Getestete.
Einige Geschäfte sind von der 3G-Regel ausgenommen
Ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote. Zur Grundversorgung zählen Lebensmitteleinzelhandel, ...