Corona-Maßnahmen

Mit der Alarmstufe in Baden-Württemberg kommt die 3G-Regel im Einzelhandel

BZ-Abo Ab Mittwoch wird in Baden-Württemberg wohl die Corona-Alarmstufe greifen. Unter anderem gilt dann in Geschäften 3G. Kontrollieren muss das der Handel selbst. Was in der Bahn gilt, wird noch heftig diskutiert.  

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Maskentragen beim Einkaufen – hi... noch die 3G-Regel für Geschäfte dazu.  | Foto: Barbara Ruda
Maskentragen beim Einkaufen – hier in der Lörracher Innenstadt – ist Pflicht. Nun kommt noch die 3G-Regel für Geschäfte dazu. Foto: Barbara Ruda
Der Übergang von der Warnstufe zur Alarmstufe bringt für den Handel im Land eine wesentliche Veränderung. In der Warnstufe war der Zugang frei – "ohne weitere Regelungen" heißt es in der Corona-Verordnung von September. Für die Alarmstufe ist aber die 3G-Regel vorgesehen – Zutritt zu den Geschäften haben nur Geimpfte, Genesene und Getestete.
Einige Geschäfte sind von der 3G-Regel ausgenommen
Ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote. Zur Grundversorgung zählen Lebensmitteleinzelhandel, ...

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