Mit der Tochter abgetaucht

Amtsgericht wertete Türkeiaufenthalt eines Vaters als einen Fall von Kindesentziehung.  

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WEHR/BAD SÄCKINGEN (sts). Zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung wurde ein 27-Jähriger aus Wehr vom Amtsgericht Bad Säckingen verurteilt, der im Herbst letzten Jahres seine dreijährige Tochter ohne Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter mit in seine Heimat Türkei nahm und sie mehrere Monate dort behielt. Nach Ansicht des Gerichts um sie endgültig bei sich zu behalten. Und damit handelte es sich um einen Fall von Kindesentziehung.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, mit dem Kind Mitte Oktober letzten Jahres ohne Zustimmung der Mutter in sein Heimatland Türkei geflogen zu sein - um mit ihm für immer dort zu bleiben. Erst im Januar dieses Jahres sei es ...

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