Arbeitsgericht Offenburg

Mitarbeiter des Freizeitbads klagt gegen Abmahnungen

BZ-Plus Der Badstreit in Offenburg kommt nicht zur Ruhe. Ein Mitarbeiter des Freizeitbads wehrt sich gegen Abmahnungen. Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht ist gescheitert. Nun folgt die Hauptverhandlung.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wegen des Infektionsschutzes ist das B...udin durch die Stadt nicht zum Besten.  | Foto: Helmut Seller
Wegen des Infektionsschutzes ist das Bad derzeit geschlossen. Aber mit dem Arbeitsklima unter der Belegschaft steht es spätestens seit der fristlosen Kündigung von Monja Ludin durch die Stadt nicht zum Besten. Foto: Helmut Seller
Die fristlose Kündigung von Monja Ludin als Betriebsleiterin des Freizeitbads Stegermatt durch Badchef Wolfgang Kienzler und Oberbürgermeister Marco Steffens zieht weitere juristische Kreise. Jetzt klagt ein im Bad angestellter Rettungsschwimmer gegen drei Abmahnungen, die er von der Badleitung erhalten hatte. Der Gütetermin am Mittwochvormittag vor dem Arbeitsgericht war ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel