Die Haftstrafe für einen früheren KZ-Wachmann, der keine Reue zeigt, ist konsequent, denn Mord verjährt nicht und Unrecht bleibt Unrecht. Das gilt auch für hochbetagte Täter.
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Das Landgericht Neuruppin verurteilte am Dienstag einen 101-jährigen ehemaliger Wachmann des KZ Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord. Mehr als 77 Jahre nach den Taten, an denen der Mann ...