Die Haftstrafe für einen früheren KZ-Wachmann, der keine Reue zeigt, ist konsequent, denn Mord verjährt nicht und Unrecht bleibt Unrecht. Das gilt auch für hochbetagte Täter.
Das Landgericht Neuruppin verurteilte am Dienstag einen 101-jährigen ehemaliger Wachmann des KZ Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord. Mehr als 77 Jahre nach den Taten, an denen der Mann ...