Tötungsdelikt

Mordanklage gegen Männer aus Südbaden im Frankfurter Blutrache-Fall

Am 20. August 2024 soll ein 55-jähriger Türke aus Lahr einen 27-jährigen Landsmann am Frankfurter Hauptbahnhof getötet haben. Er und weitere Männer sind nun wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt.  

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Die Spurensicherung im Einsatz nach dem Tötungsdelikt.  | Foto: Andreas Arnold (dpa)
Die Spurensicherung im Einsatz nach dem Tötungsdelikt. Foto: Andreas Arnold (dpa)

Der Anlass für die Tat soll eine Familienfehde gewesen sein. Ein Video einer Überwachungskamera zeigt, wie ein Mann in blauer Hose und weißem Hemd sich von hinten einem Mann nähert und mit einer Pistole in dessen Hinterkopf schießt. Als der Mann zu Boden geht, bückt sich der Täter über ihn und schießt zwei weitere Male. Der mutmaßliche Täter hat zuletzt in Lahr gelebt. Unmittelbar nach der Tat und der Festnahme hat es bereits Erkenntnisse gegeben, dass der damals 54-Jährige nicht alleine gehandelt haben soll.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main teilt nun mit, dass sie nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens gegen acht Angeschuldigte im Alter von 22 bis 55 Jahren Anklage vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main erhoben hat. Dem 55-Jährigen wird ein gemeinschaftlich begangener Mord (Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe und der Heimtücke) sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Polizeikräfte patrouillieren  nach der  Tat im Hauptbahnhof Frankfurt.  | Foto: Andreas Arnold (dpa)
Polizeikräfte patrouillieren nach der Tat im Hauptbahnhof Frankfurt. Foto: Andreas Arnold (dpa)

Sieben Angeschuldigten wird ein gemeinschaftlich begangener Mord, einem Angeschuldigten die Verabredung zu einem Verbrechen vorgeworfen. Alle Angeschuldigten befinden sich nach wie vor in Untersuchungshaft.

Einem 39-jährigen deutschen Staatsangehörigen wird zur Last gelegt, den Schützen bei der Begehung der Tat begleitet und unterstützt zu haben, weshalb gegen ihn der Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes (Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe und der Heimtücke) erhoben wird.

Der abgesperrte Tatort  | Foto: Andreas Arnold (dpa)
Der abgesperrte Tatort Foto: Andreas Arnold (dpa)

Vier 22-, 26-, 28- und 29-jährige türkische Staatsangehörige sowie ein 34-jähriger Deutscher müssen sich wegen gemeinschaftlichen Mordes verantworten. Die 22-, 26- und 28-Jährigen sollen entsprechend des zuvor gefassten Tatplans zum Hauptbahnhof in Mainz – einer vorherigen Station auf der Zugfahrt des Getöteten nach Frankfurt am Main – gefahren sein, um ihn zu erschießen, falls sie ihn dort antreffen. Dem 29-Jährigen wird vorgeworfen, das Opfer über die Sozialen Medien fortwährend lokalisiert und den weiteren Tatverdächtigen Anweisungen zur Ausführung der Tat gegeben zu haben.

Der 34-Jährige soll die Tat im Hintergrund unter den Beteiligten koordiniert haben, indem er stets mit den Tatverdächtigen in Mainz und Frankfurt am Main in Kontakt stand. Der 29-jährige deutsche Angeschuldigte soll mit den weiteren Beteiligten im Vorfeld der Tat verabredet haben, den Geschädigten zu töten, weshalb gegen ihn der Tatverdacht der Verabredung zu einem Verbrechen vorliegt.

Das Landgericht Frankfurt am Main wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

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