Astrid Siemes-Knoblich hat sich im Streit um ihre Bezahlung als Bürgermeisterin von Müllheim gegen die Stadt vor Gericht durchgesetzt. Um den Vorwurf der Diskriminierung zu belegen, reichten Indizien.
Wann liegt eine Diskriminierung vor? Für ein Gericht ist das eine äußerst schwer zu entscheidende Frage, denn in den seltensten Fällen kommt Diskriminierung unmaskiert und offensichtlich daher. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gibt es daher eine Art von Beweislastumkehr: Wer Diskriminierung vermutet, muss diese nicht bis ins letzte Detail beweisen, es ...