Jannik S. muss sich am Landgericht Freiburg wegen sexuellen Missbrauchs dreier Jungen im Markgräflerland verantworten. Die Mütter zweier Opfer waren jetzt als Zeuginnen ans Landgericht geladen.
Es sind die Mütter, die an diesem Tag zum Schutz ihrer Kinder in den Zeugenstand in Saal IV des Landgerichts treten. Da der Angeklagte alle drei ihm vorgeworfenen Taten gestanden hat, müssen die drei zur Tatzeit acht und neun Jahre alten Grundschüler nicht selbst vor Gericht noch einmal aussagen, was sie schon gegenüber der Polizei ausgesagt haben. So geben ihre Mütter – ...