Das Landgericht hat eine 53-Jährige wegen Gefangenenbefreiung in zweiter Instanz verurteilt. Ein Polizist musste seine Aussage korrigieren, im Kern hielt das Gericht seine Schilderung aber für plausibel.
Eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro muss eine 53-jährige Mutter bezahlen, weil sie ihre 18-jährige Tochter im November 2019 in einer Notunterkunft kurzzeitig aus den Händen zweier Polizisten befreit hatte. Jetzt hat das Landgericht in zweiter Instanz ein entsprechendes Urteil ...