Nach 168 Jahren endet die Eigenständigkeit im heimischen Forst

Das Amt Titisee-Neustadt nimmt das Amt Schluchsee auf und wechselt den Dienstherrn / Ziel ist es weiterhin, alle Waldbesitzarten aus einer Hand zu bedienen.  

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TITISEE-NEUSTADT. "Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben nach höchster Entschließung. . . die Annahme der Verzichtleistung der Standesherrschaft Fürstenberg auf die Ausübung der Forstgerichtsbarkeit, Forst- und Jagdpolizei gnädigst genehmigt, und es wurde demgemäß die Forstgerichtsbarkeit, Forst- und Jagdpolizei in dem standesherrlichen Gebiete auf den Staat übernommen."

So stand es im Verordnungsblatt für die Forstpolizeiverwaltung Nr. 19 vom 6.12.1836 zu lesen. Nachdem bereits 1833 das Badische Waldgesetz verkündet worden war, in dem angesichts einer akut drohenden Holznot der Aufbau einer eigenständigen Forstverwaltung festgelegt war, wurde nun auch im Bereich der großen Standesherrschaften nachgeholt, was andernorts im "Musterländle" bereits vollzogen war.
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