Überprüfung durch Behörde

Nach Rückkehr aus der Schweiz fürchtet in Laufenburg lebender Italiener, dass er ausgewiesen wird

Bis 2017 lebte Gaetano Bellanti in Deutschland, dann für einige Jahre in der Schweiz. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland will das Landratsamt nun von dem italienischen Staatsbürger Unterlagen sehen.  

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"Falls Sie die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, ist beabsichtigt festzustellen, dass bei Ihnen das Recht auf Einreise und Aufenthalt nicht besteht, und Sie zur Ausreise aus dem Bundesgebiet aufzufordern": Der letzte Halbsatz aus dem Schreiben des Landratsamts empört Gaetano Bellanti ...

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Schlagworte: Gaetano Bellanti, Herrn Bellanti, Julia Fohmann-Gerber

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