Nachmeldung für die Konus-Abgabe
Internetportale betroffen.
LÖRRACH (BZ). Alle auswärtigen Gäste der Stadt Lörrach haben einen rechtlichen Anspruch auf die Konus-Gästekarte. Daher sind die Vermieter von kurzfristigen Unterkünften verpflichtet, die gesetzliche Meldepflicht einzuhalten, die Konus-Gästekarte an ihre Gäste auszuhändigen und die Konus-Abgabe abzuführen. Für Vermieter, die Räume über Internetplattformen anbieten, hat die städtische Tourist-Info eine Nachmeldefrist gesetzt.
Seit 2014 profitieren Touristen in Lörrach von der Konus-Gästekarte. Dieses Angebot in Kooperation mit ...