Persönlichkeitsschutz
Gesetz soll vor unerwünschten Fotos schützen
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für den Kampf gegen Kinderpornografie und Cybermobbing.
BERLIN. Die Bundesregierung will mit Hilfe des Strafrechts den Persönlichkeitsschutz verbessern. Wer unbefugt ein Foto macht, das "geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden" muss mit Haft bis zu zwei Jahren rechnen. Dasselbe gilt für unbefugte Nacktaufnahmen.
Die geplanten Verschärfungen finden sich in einem Gesetzentwurf, mit dem vor allem das Sexualstrafrecht geändert werden soll. Am Mittwoch wurde er vom Bundeskabinett ...