Tausende Diesel-Kläger, die ihr Auto erst nach Auffliegen des Abgasskandals im September 2015 gekauft haben, bekommen keinen Schadenersatz von Volkswagen.
Dem Konzern sei ab diesem Zeitpunkt kein sittenwidriges Verhalten mehr vorzuwerfen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag. Auch eine Reihe anderer strittiger Fragen entschied das höchste deutsche Zivilgericht. Die Details: