Account/Login

Richter stärken Anleger

Banken müssen ihren Kunden bereits seit 1990 offenlegen, was sie an einem Geschäft verdienen.

  • afp

  • Fr, 09. Juli 2010
    Wirtschaft

     

KARLSRUHE (AFP/BZ). Im Streit über verdeckte Provisionen bei Geldanlagen hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut die Verbraucher gestärkt. Laut einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss mussten die Banken bereits seit 1990 vollständig über Provisionen aufklären, die sie für die Vermittlung von Anlagen kassieren (Az: XI ZR 308/09). Mehrfach hatte der BGH zuvor bereits ähnlich entschieden.

Die strittigen Rückvergütungen – auch verborgene Provisionen oder Kick-Backs genannt – werden unter anderem von Gesellschaften gezahlt, die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar