Richter stärken Anleger
Banken müssen ihren Kunden bereits seit 1990 offenlegen, was sie an einem Geschäft verdienen.
KARLSRUHE (AFP/BZ). Im Streit über verdeckte Provisionen bei Geldanlagen hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut die Verbraucher gestärkt. Laut einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss mussten die Banken bereits seit 1990 vollständig über Provisionen aufklären, die sie für die Vermittlung von Anlagen kassieren (Az: XI ZR 308/09). Mehrfach hatte der BGH zuvor bereits ähnlich entschieden.
Die strittigen Rückvergütungen – auch verborgene Provisionen oder Kick-Backs genannt – werden unter anderem von Gesellschaften gezahlt, die ...