Nachträglich von Bauvorschriften befreit

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Eine nachträgliche Befreiung von den Bauvorschriften hat der Bernauer Gemeinderat in der Sitzung am Montag für ein bereits fertiggestelltes Technikgebäude auf dem Gelände des neuen Feuerwehrgerätehauses beschlossen. Die nachträgliche Befreiung von den Bauvorschriften sei nötig, weil das Gebäude das zulässige Baufenster um 3,3 Quadratmeter überschreite, erläuterte Bürgermeister Alexander Schönemann in der Sitzung. In dem Gebäude soll ein ausreichend großes Notstromaggregat untergebracht werden. Der Gemeinderatsbeschluss fiel einstimmig aus.

Die Einweihung des neuen Feuerwehrhauses soll am 26. September stattfinden. Bis dahin sollen auch die Gartenarbeiten fertiggestellt sein. Der Gemeinderat hat in der jüngsten Sitzung den entsprechenden Arbeitsauftrag an die Firma Burkhard Garten- und Landschaftsbau aus Hohentengen vergeben, wie Bürgermeister Schönemann bekanntgab.
Schlagworte: Alexander Schönemann
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