Nachts keinen Alkohol mehr

Verkauf zwischen 22 und 5 Uhr wird verboten / CDU und FDP einigen sich auf kürzere Sperrzeiten.  

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STUTTGART. Nach langem Hin und Her sind sich CDU und FDP nun einig: In Baden-Württemberg darf künftig aus Gründen des Jugendschutzes zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens kein Alkohol mehr verkauft werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in den kommenden Tagen auf den Weg gebracht werden. Wann die Regelung frühestens in Kraft treten kann, blieb am Dienstag allerdings unklar.

Das Verbot des nächtlichen Alkoholverkaufs wird sowohl für Tankstellen als auch für andere Verkaufsstellen gelten. Darauf haben sich die Spitzen von CDU und ...

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