Nein zu Kfz-Großhandel auf Flugplatz

Stadt ändert den Bebauungsplan Rheinstraße-Nord, um dort nicht nur Einzelhandel, sondern auch Großhandel auszuschließen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Rheinstraße-Süd: Das Gelände der ehema... soll dort angesiedelt werden dürfen.   | Foto: christoph breithaupt
Rheinstraße-Süd: Das Gelände der ehemaligen Sergeants-Mess südlich der Georg-Schaeffler-Straße wird derzeit erschlossen. Ein Lebensmittelgeschäft soll dort angesiedelt werden dürfen. Foto: christoph breithaupt

LAHR. Die Stadt Lahr will dem ausufernden Handel mit Kraftfahrzeugen auf der Ostseite des Flugplatzes Einhalt gebieten. Im Vollzug dieser Auffassung hat der Technische Ausschuss gestern Abend die zweite Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Rheinstraße-Nord einstimmig beschlossen. Bislang ist dort schon der Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen ausgeschlossen, jetzt wird nachgeschoben, dass dort künftig auch kein Großhandel mit gebrauchten Autos, Lastwagen oder Bussen stattfinden darf.

Wer auf der Ostseite des Flugplatzes über die Europastraße ins Flughafengelände einfährt, erkennt unschwer, dass Handlungsbedarf besteht. Schon bei der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel