Neue Gebühren für Abwasser und Zähler
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BÖTZINGEN (just). Die Abwassersatzung als auch die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde müssen neu gefasst werden. Während die Erstere wegen der Einführung der getrennten Abwassergebühren verändert werden muss, gibt es bei der Wasserversorgung nun monatliche Grundgebühren für Wasserzähler statt der bisher üblichen einmaligen Abrechnung. Für die meisten Verbraucher ergibt sich aus den Neufassungen eine leichte Senkung der bisherigen Kosten.
Für die neuen Abwassergebühren gab es eine Befliegung und eine Befragung aller Grundstückseigentümer, um den Bestand an bebauten und ...