Neue Regeln bereiten Sorgen
Ungeimpfte müssen beim Friseur oder im Restaurant Negativtests vorlegen / Schreckt das Schweizer Kunden ab?.
Hans-Christof Wagner
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. Seit einer Woche gilt die 3-G-Regel in Baden-Württemberg unabhängig von der regionalen Sieben-Tage-Inzidenz, die im Landkreis Waldshut am vergangenen Freitag mit 61,4 Angegeben wurde. Das heißt: Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Schnelltest vorzeigen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Diese Testpflicht gilt für zahlreiche Bereiche, unter anderem für Innenräume von Restaurants, Friseursalons sowie Thermalbäder und Fitnessstudios.
Für Kinder bis sechs Jahre entfällt die Pflicht, für ältere ebenso, sofern nachgewiesen wird, dass sie Schüler sind. Einschränkungen beim Einkaufen im grenznahen deutschen ...