Verbraucher
Neue Regeln, neue Preise: Das ändert sich 2016

Von Roland Pichler, Wolfgang Büser, Wolfgang Mulke & Ronny Gert Bürckholdt
Fr, 01. Januar 2016 um 20:16 Uhr
Das Porto wird teurer, das Kindergeld fällt höher aus, ausrangierte Elektrogeräte können beim Händler zurückgegeben werden: Das sind nur drei von vielen Änderungen zum Jahreswechsel. Der große Überblick.
Krankenkasse
In der gesetzlichen Krankenversicherung teilen sich bekanntlich die Arbeitnehmer mit ihren Arbeitgebern die Beiträge – zwei Mal 7,3 Prozent ergeben zusammen 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Hat eine Krankenkasse einen höheren Finanzbedarf, so legt sie jedoch Zuschläge fest, die allein von den Versicherten aufzubringen sind. Sie sollen im neuen Jahr 1,1 Prozent betragen, so die Vorausberechnung des Schätzerkreises. Da die Kassen recht frei sind in ihrer Beitragsgestaltung, liegt die Höhe der tatsächlich verlangten Zuschläge zwischen 0 und 1,3 Prozent. Eine ausführliche Aufstellung der Zusatzbeiträge aller Kassen finden Sie im Internet hier: http://mehr.bz/zusatzbeitrag
Versicherte, deren Kasse erstmalig oder einen höheren Zusatzbeitrag als zuvor erhebt, haben ein Sonderkündigungsrecht. Sie dürfen die Kasse wechseln.
Was der Zusatzbeitrag in Euro und Cent bedeutet, zeigt ein Beispiel: Ein Versicherter ist Mitglied der Techniker Krankenkasse, die den Beitrag um 0,2 Prozentpunkte auf 1,0 Prozent anhebt. Der Kunde hat Kinder und sein Einkommen liegt über der Beitragsbemessungsgrenze. Er muss rund 28 Euro mehr für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Grund dafür ...
In der gesetzlichen Krankenversicherung teilen sich bekanntlich die Arbeitnehmer mit ihren Arbeitgebern die Beiträge – zwei Mal 7,3 Prozent ergeben zusammen 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Hat eine Krankenkasse einen höheren Finanzbedarf, so legt sie jedoch Zuschläge fest, die allein von den Versicherten aufzubringen sind. Sie sollen im neuen Jahr 1,1 Prozent betragen, so die Vorausberechnung des Schätzerkreises. Da die Kassen recht frei sind in ihrer Beitragsgestaltung, liegt die Höhe der tatsächlich verlangten Zuschläge zwischen 0 und 1,3 Prozent. Eine ausführliche Aufstellung der Zusatzbeiträge aller Kassen finden Sie im Internet hier: http://mehr.bz/zusatzbeitrag
Versicherte, deren Kasse erstmalig oder einen höheren Zusatzbeitrag als zuvor erhebt, haben ein Sonderkündigungsrecht. Sie dürfen die Kasse wechseln.
Was der Zusatzbeitrag in Euro und Cent bedeutet, zeigt ein Beispiel: Ein Versicherter ist Mitglied der Techniker Krankenkasse, die den Beitrag um 0,2 Prozentpunkte auf 1,0 Prozent anhebt. Der Kunde hat Kinder und sein Einkommen liegt über der Beitragsbemessungsgrenze. Er muss rund 28 Euro mehr für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Grund dafür ...