Neues Bauland könnte verloren gehen

Ihringer Verwaltung berichtete in der Sitzung des Gemeinderats über die Hochwassergefahrenkarte / Schutzstreifen für Gewässer.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Künftig müssen auch in Ihringen an den...es Hochwasserschutzes angelegt werden.  | Foto: Montage: Gemeinde Ihringen
Künftig müssen auch in Ihringen an den Gewässern auf beiden Seiten innerorts fünf und außerorts zehn Meter breite Schutzstreifen aus Gründen des Hochwasserschutzes angelegt werden. Foto: Montage: Gemeinde Ihringen

IHRINGEN. Erneut beschäftigte der Hochwasserschutz den Ihringer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Erst im April hatte es im Rat dazu einen Vortrag von Experten gegeben (die BZ berichtete). Nun standen der Sachstandsbericht zur Hochwassergefahrenkarte und die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts für Gewässerrandstreifen auf der Tagesordnung.

Grundlage dafür ist, entsprechend einer EU-Vorgabe, die seit 10 Jahren in Baden-Württemberg vorgenommene Überprüfung des Hochwasserrisikos entlang von Gewässerabschnitten. Mit ihr werden die Folgen abgeschätzt, die von möglichen Hochwassern auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt sowie das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten ausgehen können. Zu den in Ihringen untersuchten Gewässern gehören unter anderem ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel