Bald fällt wieder eine Grenze in Europa: Von Neujahr an dürfen die Bürger aus den EU-Staaten Rumänien und Bulgarien ohne Hindernisse auf den deutschen Arbeitsmarkt kommen.
Von Januar an genießen auch Rumänen und Bulgaren volle Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU. Sie haben besseren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, aber nicht zu deutschen Sozialleistungen. Dass derzeit über Hartz-IV-Ansprüche für arbeitssuchende EU-Bürger diskutiert wird, hat nichts mit dem Jahreswechsel zu tun.
In der EU haben grundsätzlich alle Bürger ...