Rumänen und Bulgaren: Nicht mehr EU-Bürger zweiter Klasse
Bald fällt wieder eine Grenze in Europa: Von Neujahr an dürfen die Bürger aus den EU-Staaten Rumänien und Bulgarien ohne Hindernisse auf den deutschen Arbeitsmarkt kommen.
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Von Januar an genießen auch Rumänen und Bulgaren volle Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU. Sie haben besseren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, aber nicht zu deutschen Sozialleistungen. Dass derzeit über Hartz-IV-Ansprüche für arbeitssuchende EU-Bürger diskutiert wird, hat nichts mit dem Jahreswechsel zu tun.
In der EU haben grundsätzlich alle Bürger ...