Nur die Lehrer bekommen definitiv nicht frei

Schulfrei oder nicht? Welche Schüler nach Spielen der deutschen Nationalmannschaft länger schlafen dürfen und welche nicht – die BZ hat nachgefragt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Public Viewing  auf dem Lahrer Rathausplatz beim  Spiel gegen die USA.  | Foto: Axel Fleig (Lahr)
Public Viewing auf dem Lahrer Rathausplatz beim Spiel gegen die USA. Foto: Axel Fleig (Lahr)

LAHR UND UMLAND. Wenn die deutsche Elf am heutigen Montag um 22 Uhr gegen Algerien antritt, können einige Schüler aus Lahr und dem Umland den Fernseher einschalten – ohne Sorge, am nächsten Morgen zu verschlafen. Denn manche Schulen lassen die erste Unterrichtsstunde nach den späten Deutschlandspielen ausfallen. Einige wiederum sehen darin keinen Grund, ihren Schülern freizugeben, und andere haben keine andere Wahl. Wer wo wie lange schlafen darf, steht im BZ-Überblick:

Den Freifahrtschein, die erste Stunde ausfallen zu lassen, hatte im Vorfeld der WM das baden-württembergischen Kultusministerium erteilt. Doch darüber entscheiden, sollen die Schulen selbst. Der geschäftsführende Rektor der Lahrer Schulen, Wolfgang Meier, hat sich umgehört. "Fast jede Schule hat ihre eigenen Regeln aufgestellt", so Meier.
GRUNDSCHULEN
Meier selbst ist gleichzeitig Rektor der Lahrer Geroldseckerschule. Er lässt ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel