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Nur ein Fantasieprodukt

Christian Rath
  • Fr, 29. Juli 2005
    Deutschland

     

Bundesgerichtshof urteilt: "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" ist kein NS-Slogan.

BERLIN. Der in rechtsradikalen Kreisen gebräuchliche Slogan "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" ist nicht als NS-Parole strafbar. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH). Es handele sich um eine Fantasieparole, die echten NS-Losungen nicht genügend ähnele.

Die beiden Angeklagten hatten im Oktober 2001 einen Text auf den Anrufbeantworter des "Nationalen Infotelefons Karlsruhe" gesprochen: Nach einigen rechtsradikalen ...

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