Nur ein Fantasieprodukt

Bundesgerichtshof urteilt: "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" ist kein NS-Slogan.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

BERLIN. Der in rechtsradikalen Kreisen gebräuchliche Slogan "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" ist nicht als NS-Parole strafbar. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH). Es handele sich um eine Fantasieparole, die echten NS-Losungen nicht genügend ähnele.

Die beiden Angeklagten hatten im Oktober 2001 einen Text auf den Anrufbeantworter des "Nationalen Infotelefons Karlsruhe" gesprochen: Nach einigen rechtsradikalen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel