Nur ein Fantasieprodukt
Bundesgerichtshof urteilt: "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" ist kein NS-Slogan.
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BERLIN. Der in rechtsradikalen Kreisen gebräuchliche Slogan "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" ist nicht als NS-Parole strafbar. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH). Es handele sich um eine Fantasieparole, die echten NS-Losungen nicht genügend ähnele.
Die beiden Angeklagten hatten im Oktober 2001 einen Text auf den Anrufbeantworter des "Nationalen Infotelefons Karlsruhe" gesprochen: Nach einigen rechtsradikalen ...