Nur noch Mitglieder dürfen dabei sein

BZ-Plus Laut einem Urteil aus dem Jahr 1977 dürfen nicht alle Gemeinderäte an nichtöffentlichen Sitzungen des Zweckverbands teilnehmen.  

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An den nichtöffentlichen Versammlungen...le Gemeinderatsmitglieder teilnehmen.   | Foto: Franz Dannecker
An den nichtöffentlichen Versammlungen des Zweckverbands dürfen nicht alle Gemeinderatsmitglieder teilnehmen. Foto: Franz Dannecker
. Dass alle Gemeinderatsmitglieder aus den zehn Gemeinden, die den Zweckverband Hochschwarzwald bilden, auch an den nichtöffentlichen Sitzungen des Verbands teilnehmen, ist nach der Auffassung der Kommunalaufsicht des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald unzulässig. ...

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