Nur noch nach Anmeldung
Ob Altpapier oder Alteisen: Sammlungen müssen künftig dem Landratsamt gemeldet werden.
ORTENAU (obe). Ob Altpapiersammlung mit Traktoren durch Vereine oder wildes Sammeln mit dem Transporter: Was bisher geduldet wurde, muss neuerdings gestattet werden. Das neue Abfallwirtschaftsgesetz schreibt vor, "dass Sammlungen gestattet werden müssen", verdeutlicht Martin Knosp vom Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht des Ortenaukreises.
Wer Altpapier, Altkleider oder auch Schrott sammelt, muss dies anmelden – spätestens drei Monate vorher. "Dies gilt auch für gemeinnützige Sammlungen." Das neue Gesetz gebe auch ...