Oberwolfach muss 24.500 Euro-Erlös für Scheunenfund abgeben
Die Gemeinde Oberwolfach lässt einen Scheunenfund versteigern – eine 30 Jahre alte Ente, quasi ungefahren. Dagegen klagt die ursprüngliche Besitzerin der Scheune. Und bekommt vor Gericht Recht.
So gut wie neu: die umstrittene „Ente“, ein Scheunenfund Foto: Gemeinde Oberwolfach
Werner Kadel, Richter am Landgericht Offenburg, hat am Mittwoch die Entscheidung bekanntgegeben: Die Gemeinde muss die 24.500 Euro aus dem Versteigerungserlös, nebst Zinsen, an die Klägerin abgeben. Sie ist die frühere Besitzerin der Immobilie und Ehefrau des 2016 verstorbenen Fahrzeug-Besitzers.
Die Gemeinde habe mit dem Kauf ...