Betrug nicht nachweisbar
Angeklagter soll Internethändler betrogen haben / Gericht: Beweisführung zu aufwendig.
OFFENBURG. Eine ganz neue Masche betrügerischen Verhaltens, so jedenfalls die Staatsanwaltschaft, soll ein 30-jähriger IT-Experte gegenüber dem Versandhaus Amazon im Internet ausgeheckt haben: Er habe Computerartikel in großem Stil bestellt und nach Erhalt wegen angeblicher Mängel oder Nichtgefallen jeweils die angebotene Möglichkeit der Rücksendung wahrgenommen.
Dabei habe er freilich nicht die vorher bestellten Computerteile im Original, sondern eigene ältere oder minderwertige zurückgegeben und sich den Warenwert wieder auszahlen lassen. Die neuen Waren habe er für sich behalten. Deshalb stand er gestern ...