Klage "auf Vorrat" ist nicht möglich

Landgericht weist Klage gegen Mobilfunkanlage am Schiller ab.
OFFENBURG. Aus Angst vor gesundheitlichen Schäden, die durch eine Mobilfunksendeanlage ausgelöst werden könnten, ist Karin Jacobsen vors Landgericht gezogen (wir berichteten). Doch ihre Klage wurde jetzt abgewiesen. In der Urteilsbegründung verwies Richter Robert Träger gestern auf "fehlendes Feststellungsinteresse". Der Gesetzgeber wolle keine "Vorratsklage" – also keine Klage auf Schäden, die erst in Zukunft eintreten könnten.
Bei dieser so genannten Feststellungsklage wird primär ein juristisches Interesse verfolgt, worauf Träger ...