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Fünfter Prozesstag

Offenburger Arztmordprozess: Psychiater hält Angeklagten für krank und gefährlich

  • Jonas Hirt

  • Do, 14. Februar 2019, 11:32 Uhr
    Offenburg

BZ-Plus Vor dem Landgericht hat der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten vorgestellt. Er hält den Angeklagten für psychisch krank und gefährlich. Von einer paranoiden Schizophrenie ist die Rede. Doch was bedeutet das für die Schuldfähigkeit?

Der fünfte Verhandlungstag am Landgericht Offenburg  | Foto: dpa
Der fünfte Verhandlungstag am Landgericht Offenburg Foto: dpa
Das Wichtigste in Kürze
Knapp ein halbes Jahr nach einem tödlichen Angriff auf einen Mediziner in Offenburg wird gegen einen 27-Jährigen verhandelt. Dem Asylbewerber wird Mord zur Last gelegt. Er soll Mitte August einen 52 Jahre alten Arzt in dessen Praxis mit einem Messer getötet haben. Der Mediziner starb nach Messerstichen in Kopf und Hals am Tatort. Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage angesetzt. Gehört werden sollen 40 Zeugen.
16.50 Uhr: Die Verhandlung ist beendet. Als Termin für die Urteilsverkündung nennt Walter den 12. März.
Die Befragung des forensischen Psychiaters geht weiter. Staatsanwalt Stoffregen fragt, ob das gesamte wahnhafte Verhaltens des Angeklagten nur gespielt sei? "Das ist grundsätzlich möglich, aber nicht plausibel", antwortet Bork. Denn der Angeklagte hätte in diesem Fall schon Ende 2016 mit dem Schauspiel beginnen müssen.
"Gibt es eine Erklärung für die Brutalität", fragt Stoffregen? Das spreche für die Wahndynamik, antwortet Bork. Er spricht von einem geordneten Wahnsinn und einem wahnsinnigen Wahnsinn.
Auf Nachfrage von Verteidiger Marc Kutschera nennt Bork eine positive Auswirkung auf eine mögliche Behandlung: die wohl jetzt feststehende wahre Identität des Angeklagten. "Vorausgesetzt er hört uns zu", fragt Verteidiger Lederle, "was können wir tun, damit wir einen raschen Behandlungsfortschritt haben?" Bork empfiehlt einen nicht konfrontativen Ansatz. Über den Wahn zu diskutieren mit dem Angeklagten, ergebe keinen Sinn.
Anwältin fragt, inwiefern die Tötung den Angeklagten vom Wahn befreien könne. Bork präzisiert, es befreie ihn vom wahnbedingten handeln. Für Vogt dränge sich aber der Gedanke auf, dass die Tötung- aus Sicht des Angeklagten - eher eine Strafe für den Arzt sei.
16.00 Uhr: Stephan Bork stellt das psychiatrische Gutachten vor. Am 25. September habe Bork dem Angeklagten ein erstes Gespräch angeboten. Das habe der Mann aber abgelehnt. Bis heute habe ...

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