Ohne Anmeldung droht ein Bußgeld

Betreiber müssen ihre PV-Anlage bis 31. Januar registrieren lassen.  

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. Es bleiben nur noch wenige Tage, um Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke im Marktstammdatenregister zu registrieren, um die Einspeisevergütung zu erhalten und keine Bußgelder zu riskieren. Das gilt auch für Anlagen, die bereits seit vielen Jahren laufen. Darauf weisen die Energieagenturen des Landes hin. Die Meldefrist läuft am kommenden Sonntag, 31. Januar, endgültig ab, nachdem sie bereits einmal verlängert wurde.

» Was ist das für ein Register?
Sind die Daten öffentlich?
Das Register ist grundsätzlich öffentlich zugänglich und damit einsehbar. Damit soll die Transparenz erhöht werden. Allerdings werden Daten von natürlichen Personen und Daten, die nach der Verordnung zum ...

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