Offenburg hat testweise Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen eingeführt. Ein Ortenauer Anwalt hält den Testlauf für rechtswidrig und hat Widerspruch eingelegt. Die Stadt sieht sich im Recht.
Der vor einer Woche von der Stadt gestartete Tempo-30-Testlauf an vielbefahrenen Offenburger Hauptverkehrsadern ist aus Sicht eines Ortenauer Anwalts rechtswidrig. Der Jurist hat deshalb bei der Stadt Widerspruch eingelegt. Die Verwaltung hält dagegen: Sie habe den Versuch mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt, eine Rechtsgrundlage sei vorhanden. Welche das ist, wird nicht benannt. Das Regierungspräsidium Freiburg kündigt auf BZ-Anfrage für diesen Donnerstag eine Einschätzung zu ...