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Max Gnann

Alle Nachrichten und Informationen zu Max Gnann

  • Sa, 17. Aug. 2024
    Der Arbeitgeber muss fair verhandeln
  • Aufhebungsverträge

    Der Arbeitgeber muss fair verhandeln

  • Ein Arbeitsgericht hat entschieden, dass das Gebot fairen Verhandelns eine Pflicht des Arbeitgebers darstellt. Aufhebungsverträge sollten nicht zu schnell unterzeichnet werden. Von Max Gnann
  • Sa, 13. Apr. 2024
    Auch bei längerer Krankheit können Eltern Elterngeld beziehen
  • Mit Gewinn leben

    Auch bei längerer Krankheit können Eltern Elterngeld beziehen

  • Besteht auch bei längerer Krankheit ein Anspruch auf das Elterngeld Plus? Das Bundessozialgericht sagt Ja. Auch wer zufällig während der Elternzeit länger erkrankt, hat weiter Ansprüche. Von Max Gnann
  • Sa, 9. Dez. 2023
    Können Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?
  • Mit Gewinn leben

    Können Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?

  • Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen davon aus, während oder wegen einer Erkrankung könnte ihnen nicht gekündigt werden. Doch stimmt diese Annahme auch? Von Max Gnann
  • So, 25. Jun. 2023
    Arbeitnehmende müssen Urlaub nur in echten Notfällen abbrechen
  • Mit Gewinn leben

    Arbeitnehmende müssen Urlaub nur in echten Notfällen abbrechen

  • Wenn ein Arbeitgeber Urlaub bewilligt, ist er daran gebunden. Er darf den Angestellten nur aus dem Urlaub zurückholen oder den Urlaub streichen, wenn es um einen echten Notfall geht. Von Max Gnann
  • Die 11 besten BZ-Lesestücke aus dem August 2025
  • Pflichtlektüre

    Die 11 besten BZ-Lesestücke aus dem August 2025

  • Eine Bibliothek mit Baustellen, ein Saboteur von den Grünen und Störe aus Russland: Hier sind die 11 BZ-Artikel, die unsere Leserinnen und Leser im August 2025 am intensivsten gelesen haben. 0
  • Nutzen Sie 365 Tage BZ-Digital Basis für nur 2 Euro pro Woche
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  • Verfahren eingestellt: Was eine Frau mit Downsyndrom erlebt hat
  • BZ-Abo Sexueller Übergriff

    Verfahren eingestellt: Was eine Frau mit Downsyndrom erlebt hat

  • Eine Frau mit Downsyndrom wird unsittlich berührt, es gibt Zeugen. Doch die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein - dem Beschuldigten sei nicht nachweisbar, dass er gegen ihren Willen gehandelt habe. 0
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