Aufhebungsverträge
Der Arbeitgeber muss fair verhandeln
Ein Arbeitsgericht hat entschieden, dass das Gebot fairen Verhandelns eine Pflicht des Arbeitgebers darstellt. Aufhebungsverträge sollten nicht zu schnell unterzeichnet werden.
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Arbeitnehmern muss ausreichend Bedenkzeit eingeräumt werden, wenn sie vor Entscheidungen wie das Unterzeichnen eines Aufhebungsvertrages gestellt werden. Foto: Anja Götz (Stock.adobe.com)
Das Arbeitsgericht Heilbronn entschied, dass einem Arbeitnehmer beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages in bestimmten Fällen eine ...
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