Impfpflicht in der Pflege
Pflegeheimbetreiber in Lahr und Umland befürchten noch größere Personalnot

Viele Betreiber von Pflegeeinrichtungen hätten sich statt der einrichtungsbezogenen eine allgemeine Impfpflicht gewünscht. Einer befürchtet, zehn Prozent der Mitarbeiter zu verlieren.
Während die Diskussion um eine allgemeine Impfpflicht andauert, ist eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen beschlossene Sache. Bis zum 15. März müssen dort Beschäftigte nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind – oder dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Wie trifft das die Einrichtungen der Region?
Befürchtung, zehn Prozent ...
Befürchtung, zehn Prozent ...