Plädoyer für den Markt

Bebauung Doldenmatten: Ungeduld in St. Peter wächst / Ratssitzung vor großer Besucherkulisse.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
In St. Peter ist weiter offen, ob der ...k in den Doldenmatten einkaufen wird.   | Foto: dpa
In St. Peter ist weiter offen, ob der Verbraucher einmal seine Lebensmittel in einem neuen Mark in den Doldenmatten einkaufen wird. Foto: dpa

ST. PETER. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat auf Antrag von 16 Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde St. Peter vorläufig festgestellt, dass ein im November 2010 eingerichtetes Bürgerbegehren zur Bebauung des Gebiets Doldenmatten zulässig ist. Außerdem hat das Gericht der Gemeinde bis zum Abschluss des bereits anhängigen Hauptsacheverfahrens untersagt, die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf den Doldenmatten zu beschließen.

Die Gemeinde St. Peter hat im Dezember 2010 ein von 400 Bürgern unterstütztes Bürgerbegehren abgelehnt, mit dem ein Bürgerentscheid zu folgender Frage herbeigeführt werden sollte: "Sind Sie dafür, dass die Doldenmatten nicht für einen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel