Pläne für die Kleinen
In Sexau gibt es erste Entwürfe für die Betreuung von Kleinkindern nach 2013
SEXAU (hem). Nach gesetzlichen Vorgaben muss bis 2013 der Bedarf von 35 Prozent an Betreuungsplätzen für Kleinkinder im Alter von einem bis zu drei Jahren in einer Gemeinde gedeckt sein. Dies ist der erste Schritt zu einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage, die es bereits gibt, wenn berufsbedingt Kleinkinder betreut werden müssen.
Schon seit Jahren besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Das soll bald auch für einen Betreuungsplatz für Kleinkinder gelten: 35 Prozent der Kleinkinder, die jünger sind als drei Jahre, müssen einen Platz angeboten ...