Die Klage eines ehemaligen Ministerialdirektors gegen seine Versetzung in den Ruhestand wurde vom Verwaltungsgericht in Stuttgart abgewiesen.
Die Versetzung eines früheren Topbeamten des baden-württembergischen Sozialministeriums in den einstweiligen Ruhestand nach dem Regierungswechsel 2011 verstößt nicht gegen das Gesetz. Der frühere ...