Das Freiburger Amtsgericht verurteilt einen 48-Jährigen aus dem Hochschwarzwald zu einem Jahr und einem Monat auf Bewährung.
FREIBURG. Streng ist die Rechtsprechung nach wie vor beim illegalen Umgang mit Marihuana. Das bekam jetzt ein 48-jähriger Arbeiter aus einer Gemeinde im Hochschwarzwald im Freiburger Amtsgericht Freiburg zu spüren. Er hatte 2013 nach dem Tod seiner Lebensgefährtin mit dem Anbau von Marihuana ...