2023 verurteilt, 2025 noch auf freiem Fuß: Haftantritt mit Verzögerung belastet Missbrauchsopfer
Ein Mann aus dem Markgräflerland wird 2023 wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Er muss vier Jahre in Haft. Im April 2025 war er noch immer auf freiem Fuß. Für das Opfer ist das ein große Belastung.
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Die Gepflogenheiten der Justiz stoßen bei manchen Menschen mitunter auf Unverständnis. Foto: David-Wolfgang Ebener (dpa)
Im November 2023 wurde der damals 55-Jährige vom Landgericht Freiburg zu vier Jahren Haft wegen sexuellen Missbrauchs an seinem Stiefsohn verurteilt. Dieser hatte im Jahr 2021 die Übergriffe, die er regelmäßig ab dem 12. Lebensjahr durch seinen Stiefvater erlebte, bei der Polizei angezeigt. Dem Angeklagten, einem Geschäftsmann aus dem ...